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Verkehrsunfall

Verkehrsunfall

Ich hatte einen Verkehrsunfall. Welche Rechte habe ich?

Freie Anwaltswahl

Sie haben grundsätzlich das Recht, einen Anwalt Ihrer eigenen freien Wahl einzuschalten. Häufig wird versucht, Ihnen klarzumachen, dass Sie Gefahr laufen, dass Ihnen hohe Kosten entstehen, die nicht erstattet werden. Das ist so nicht richtig.

Richtig ist vielmehr, dass lediglich bei Kleinstunfällen ein Anwalt nicht als notwendig angesehen wird. Die Gerichte sind sich nicht ganz einig, wo hier die Grenze liegt. Jedoch ist dieser Fall äußerst selten gegeben, zumal die heutigen Reparaturkosten diese Grenzen leicht überschreiten. Ihr Anwalt würde Sie in jedem Fall hierauf hinweisen.

Die anfallenden Anwaltskosten sind vom Unfallschädiger in dem Umfang zu erstatten, in dem dieser für den Unfall haftet. Gemessen an der Chance, dass die Ihnen entstandenen Schäden bei anwaltlicher Beratung auch in vollem Umfang berechnet und gefordert werden können, dürfte das Risiko der verbleibenden selbst zu tragenden Kosten minimal sein.

Freie Sachverständigenwahl

Häufig wollen die Versicherungen eigene Sachverständige einschalten, die das beschädigte Fahrzeug besichtigen. Zudem wird oftmals behauptet, ein Sachverständiger sei gar nicht nötig.

Selbstverständlich können Sie das Fahrzeug durch einen durch die Versicherung eingeschalteten Sachverständigen begutachten lassen. Es steht Ihnen jedoch auch frei, selbst einen Sachverständigen Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens einzuschalten. Lediglich bei Schäden unterhalb von ca. 1.000,00 Euro sollte nicht voreilig ein Sachverständiger eingeschaltet werden, da dann möglicherweise die Kosten alleine getragen werden müssen. Auch hierüber beraten wir Sie gerne.

Freie Werkstattwahl

Sie sind berechtigt, das Fahrzeug bei einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Sie sind keinesfalls verpflichtet, sich mit “Flickschusterei” zufrieden zu geben.
Nach neuerer Rechtsprechung können Sie jedoch unter bestimmten Umständen auf eine günstigere, meist freie Werkstatt verwiesen werden. Hier wäre eine konkrete Beratung im Einzelfall angebracht.
Ebenfalls steht es Ihnen frei, das Fahrzeug selbst zu reparieren, durch Bekannte oder gar nicht reparieren zu lassen.

Bei all diesen Maßnahmen sind jedoch Grenzen gesetzt. So kann nicht repariert werden, wenn die hierfür entstehenden Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs deutlich überschreiten. Ebenfalls können Ihnen - nicht nur sicherheitstechnische - Nachteile entstehen, wenn Sie lediglich notdürftig und nicht verkehrssicher reparieren (lassen). Auch hierüber beraten wir Sie gerne.
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