Sie sind berechtigt, das Fahrzeug bei einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Sie sind keinesfalls verpflichtet, sich mit “Flickschusterei” zufrieden zu geben.
Nach neuerer Rechtsprechung können Sie jedoch unter bestimmten Umständen auf eine günstigere, meist freie Werkstatt verwiesen werden. Hier wäre eine konkrete Beratung im Einzelfall angebracht.
Ebenfalls steht es Ihnen frei, das Fahrzeug selbst zu reparieren, durch Bekannte oder gar nicht reparieren zu lassen.
Bei all diesen Maßnahmen sind jedoch Grenzen gesetzt. So kann nicht repariert werden, wenn die hierfür entstehenden Kosten den Zeitwert des Fahrzeugs deutlich überschreiten. Ebenfalls können Ihnen - nicht nur sicherheitstechnische - Nachteile entstehen, wenn Sie lediglich notdürftig und nicht verkehrssicher reparieren (lassen). Auch hierüber beraten wir Sie gerne.