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Informationen rund um den Mietvertrag

Informationen rund um den Mietvertrag

Mietvertrag

Ein Mietvertrag kann viele Stolperfallen beinhalten. Solche sind insbesondere

Mietdauer:
bei vielen Verträgen ist unklar, ob diese auf bestimmte Dauer oder unbefristet gelten sollen. Um hier Streitigkeiten zu vermeiden, sollte auf einen eindeutigen Wortlaut geachtet werden.

Mietzins:
Der Mietzins muss sich im Rahmen der “ortsüblichen Vergleichsmiete” halten. 
Wesentliche Überschreitungen können dazu führen, dass der tatsächlich zu zahlende Mietzins niedriger als vertraglich vereinbart ist. Dies kann auch bei unwirksamen Staffelmietverträgen der Fall sein.
Für den Vermieter wiederum kann der Staffelmietvertrag eine einfache Möglichkeit sein, ohne übermäßigen Aufwand den Mietzins an die Marktentwicklung anzupassen

Betriebskosten:
siehe hierzu die gesonderte Seite

Schönheitsreparaturen:
Bei ungeschickten Formulierungen kann der Mieter in regelmäßigen Abständen vom Vermieter Renovierungen verlangen. Ebenfalls werden viele Renovierungspflichten auf den Mieter abgewälzt, die von der Häufigkeit und vom Umfang unverhältnismäßig und damit unwirksam sind. Hier bestehen sowohl für den Vermieter vorbeugende Möglichkeiten, Fehler zu vermeiden, wie auch für den Mieter nachträgliche Chancen, begangene Fehler zu nutzen.

Form des Vertrags:
Papier ist geduldig, ebenso die häufig verwendeten Formularmietverträge. Werden diese nicht sorgfältig, sondern mit Fehlern gespickt ausgefüllt, rächt sich dies später. Hier kann bereits vorbeugende Inanspruchnahme von rechtskundigem Rat für Abhilfe sorgen.

In Deutschland ist es immer noch Standard, dass der Anwalt aufgesucht wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Begangene Fehler kann der Anwalt nur noch schwer oder gar nicht ausmerzen, so dass es zu teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt. Dies kann durch vorbeugende Beratung verhindert werden - für Mieter und Vermieter.



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