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Wohnungseigentumsrecht:

Eigentümergemeinschaft kann Haustierhaltung nicht generell verbieten

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 02.10.2006, Az.: 5 W 154/06:
Auch die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt den übrigen Wohnungseigentümern durch einen Beschluss vorzuschreiben, dass keinerlei Tierhaltung erlaubt ist.
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