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Die anfallenden Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz fest geregelt und bestimmen sich nach dem Streitwert, das ist der anhand dem geltend gemachten Anspruch errechnete Betrag.

Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr angesetzt, für das zivilrechtliche Verfahren bei Erlass eines Urteils 3 Gebühren, bei Zustandekommen eines Vergleichs 1 Gebühr.

Die nachstehende Tabelle gibt jeweils den Wert einer Gebühr wieder, maßgeblich für ab 01.01.2002 eingeleitete Verfahren.

Streitwert bis

Gebühren

300

25,00 Euro

600 Euro

35,00 Euro

900 Euro

45,00 Euro

1.200 Euro

55,00 Euro

1.500 Euro

65,00 Euro

2.000 Euro

73,00 Euro

2.500 Euro

81,00 Euro

3.000 Euro

89,00 Euro

3.500 Euro

97,00 Euro

4.000 Euro

105,00 Euro

4.500 Euro

113,00 Euro

5.000 Euro

121,00 Euro

Streitwert bis

Gebühren

6.000 Euro

136,00 Euro

7.000 Euro

151 Euro

8.000 Euro

166,00 Euro

9.000 Euro

181,00 Euro

10.000 Euro

196,00 Euro

13.000 Euro

219,00 Euro

16.000 Euro

242,00 Euro

19.000 Euro

265,00 Euro

22.000 Euro

288,00 Euro

25.000 Euro

311,00 Euro

30.000 Euro

340,00 Euro

 

 

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