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Gerichtskosten

Gerichtskosten

Die anfallenden Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz fest geregelt und bestimmen sich nach dem Streitwert, das ist der anhand dem geltend gemachten Anspruch errechnete Betrag.

Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr angesetzt (Mindestgebühr 36,00 €), für das zivilrechtliche Verfahren bei Erlass eines Urteils 3 Gebühren, bei Zustandekommen eines Vergleichs 1 Gebühr.

Die nachstehende Tabelle gibt jeweils den Wert einer Gebühr wieder, maßgeblich für ab 01.01.2021 eingeleitete Verfahren.
Gerichtskostengesetz

Anlage 2
(zu § 13 Abs. 1 S. 3) (Auszug)
Streitwert bis €

  500
1 000
1 500
2 000
Gebühr €

38, 00
58, 00
78, 00
98, 00

Streitwert bis €
50
3 000
4 000
5 000
6 000
Gebühr €

119, 00
140, 00
161, 00
182, 00
Fassung aufgrund des Kostenrechtsänderungsesetzes 2021 (KostRÄG 2021) vom 21.12.2021
( BGBI. 2020 I.S. 3229), in Kraft getreten am 01.01.2021.
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